Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Melanie P.-Wiechert (im folgenden Anbieterin) und dem Teilnehmer (im folgenden Kunde) für die Teilnahme an Training, Consulting und Coaching, Online- oder Präsenzkursen, Programmen, Webinaren oder Seminaren (im folgenden Leistungen).

(2) Coaching, Consulting und Training im Sinne dieses Vertrages betrifft individuelle Coaching/Training/Consulting-Sitzungen zwischen der Anbieterin und einer festgelegten Anzahl von Teilnehmern, in denen Entscheidungen und Problemlösungen der Teilnehmer begleitet werden. Kurse im Sinne dieses Vertrages sind Unterrichtssequenzen für mehrere Teilnehmer, die on- oder offline angeboten werden können. Webinare sind online angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema. Sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen. Seminare sind offline angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema. Sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen.

(3) Buchen können die Leistungen nur Unternehmen oder selbständige Unternehmer oder Personen, die den Kurs für den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(4) Teilnehmer im Sinne dieses Vertrages sind – je nach Zusammenhang der Regelung - sowohl das jeweils buchende Unternehmen als auch die tatsächlichen Teilnehmer die (gerade bei Einzelunternehmen mit dem buchenden Unternehmen identisch sein können), aber auch die von dem Unternehmen entsandten Teilnehmer (gerade bei Kapitalgesellschaften oder Unternehmen mit Mitarbeitern).

(5) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel, mündlich, schriftlich, in Textform oder auf der Website der Anbieterin zustande.

(2) Ein Vertrag kann per E-Mail oder schriftlich geschlossen werden. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall ein Angebot per E-Mail oder schriftlich, das er binnen einer Woche durch Erklärung in Schriftform, Textform, (fern-)mündlich oder durch schlüssiges Verhalten annehmen kann. Maßgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Anbieterin.

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Kursteilnehmers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.

(4) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.

§ 3 Zahlung / Verzug / Preise

(1) Die Preise, die von der Anbieterin angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. 

(2) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise als Netto zzgl. Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Anreise-, Verpflegungs- oder bei Online-Inhalten etwaige Verbindungskosten des Teilnehmers.

(3)  Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist unmittelbar, im Voraus und in voller Höhe fällig, vorbehaltlich anderslautender Individualabrede.

(4) Eine von der Anbieterin erteilte SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung gilt auch für die weitere Geschäftsverbindung, bis sie widerrufen wird.

(5) Sofern SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Anbieterin nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Auf Anfrage wird ein solches zur Verfügung gestellt.

(6) Falls vereinbarte SEPA-Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rücklastschrift veranlasst wird, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag, den er der Anbieterin schuldet, innerhalb von drei Werktagen nach Rücklastschrift an die Anbieterin zu überweisen.

(7) Entstehen für eine Rücklastschrift Gebühren, hat der Teilnehmer diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.

(8) Die Anbieterin stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(10) Der Teilnehmer verpflichtet, gegen Nachweis die tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen der Anbieterin für die Coaching-Leistungen zu erstatten (insbesondere Anfahrtskosten).

(11) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem Angebot der Anbieterin aufgeführt sind. Zusätzliche Consultings, Trainingen oder Coachings sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots zu vergüten.

(12) Die Anbieterin ist berechtigt, vor Durchführung der Leistungen die Entrichtung der Vergütung durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an die Anbieterin vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, kann die Anbieterin die Vergütung am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbstverständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an den Leistungen verweigern.

§ 4 Leistungs­inhalt und -ort

(1) Die Leistungen der Anbieterin ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Anbieterin.

(2) Das Consulting, Training und Coaching beinhaltet Anregungen und Motivationen zu Erkenntnissen, Verhalten oder Erleben des Teilnehmers. Dazu setzt die Anbieterin Impulse und reflektiert gemeinsam mit dem Teilnehmer die damit angestoßenen Prozesse bei dem Teilnehmer. Consulting, Training und Coaching ist keine Leitung des Teilnehmers in bestimmten Entscheidungen. Das Training, Consulting und Coaching ist damit abhängig von einer aktiven und offenen Mitwirkung und Reflektion von Seiten des Teilnehmers.

(3) Das Training, Consulting und Coaching findet in der vereinbarten Form statt, z.B. online, telefonisch, per Whatsapp oder offline in Trainingsräumen oder an einem sonstigen Ort.

(4) Die Abbildung und Beschreibung der Leistung und des Leistungsortes im Internet der Anbieterin dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(5) Die Anbieterin ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.

(6) Die Anbieterin ist für Kurse, Webinare oder Seminare berechtigt, den angekündigten Referenten/Referentin durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.

(7) Die Buchung von Trainings, Consultings, Coachings, Seminaren und Veranstaltungen der Anbieterin erfolgt immer verbindlich. Stornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. 

(8) Die Anbieterin ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Leistung zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

(9) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der hier angebotenen Beratung und den hier angebotenen Trainings nicht um einen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) handelt. Die individuelle Unterstützung beschränkt sich rein auf B2B-Consulting. Es gibt keine systematische Überwachung des Lernerfolgs und mehr als 60% der angebotenen Inhalte findet live statt.

(10) Wenn die Anbieterin dem Kunden konkrete Maßnahmen empfiehlt, muss der Kunde die entsprechenden Kosten von Drittanbietern tragen, wenn er sie umsetzen will. Dabei sind die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter gültig.

(11) Für die rechtskonforme Ausgestaltung der empfohlenen Maßnahmen ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.

(12) Wenn zwischen der Anbieterin und dem Kunden sogenannte Live-Calls via Zoom vereinbart worden sind, sind die vereinbarten Termine verbindlich und einzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf eine Übertragung oder die Nachholung eines Termins. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von der Anbieterin stammen.

§ 5 Ablauf von offline Veranstaltungen oder Coachings / Ausschluss des Teilnehmers

(1) Die Anbieterin hat in den Leistungs-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihr oder ihren Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten.

(2) Soweit nicht ein anderes angekündigt ist, ist das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen untersagt.

(3) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/ die Referentin gestört werden.

(4) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von der Anbieterin erlassene Vorschriften.

(5) Die Anbieterin kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.

(6) Wird der Teilnehmer von der Anbieterin ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, der Anbieterin den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm bereits gezahlten Leistungen.

§ 6 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer darf die Leistungen nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Der Teilnehmer darf Inhalte der Leistung nicht vervielfältigen und außerhalb der Leistung der Anbieterin speichern.

(3) Der Teilnehmer erhält von der Anbieterin bei Online-Inhalten die Zugangsdaten zu der Leistung oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der Leistung durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.

(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers der Zugang gesperrt werden. Hat der Teilnehmer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen der Anbieterin nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten.

(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seiner Leistung verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer die Anbieterin nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, der Anbieterin den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

(6) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Teilnehmer ist zur Abnahme des Coachings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Teilnehmer ist während des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit. Der Teilnehmer erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, die üblichen Verhaltensweisen eines ehrbaren Kaufmanns der Anbieterin gegenüber zu gewährleisten. Die Anbieterin behält sich vor, jede sachgrundlose, rechtswidrige und/oder unsachgemäße Äußerung über die Anbieterin und ihre Dienstleistungen, sei es durch Wettbewerber, Kunden oder andere Dritte, vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und auch strafrechtlich verfolgen zu lassen.

(8) Bei der Teilnahme an den Online-Programmen der Anbieterin ist der Kunde verpflichtet, dazu beizutragen, dass der Fortgang des Programms störungsfrei gewährleistet ist, auch aus Respekt den anderen Teilnehmern gegenüber. Deswegen ist den Anweisungen von Coaches/Trainer/Berater der Anbieterin insbesondere in den Live-Calls unmittelbar Folge zu leisten. Falls wiederholt ein Verstoß gegen erteilte Anweisungen geschieht, ist die Anbieterin berechtigt, den Kunden zeitweise oder gar dauerhaft von dem Programm auszuschließen. Der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.

§ 7 Verfügbarkeit von Inhalten

(1) Die Nutzung der Leistung erfolgt bei Online-Inhalten im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teilnehmers.

(2) Die Anbieterin strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Online-Inhalte an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die die Anbieterin keinen Einfluss hat.

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzung des Online-Inhalts insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf der Anbieterin erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Die Anbieterin wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist die Anbieterin zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.

(4) Die Anbieterin haftet nicht für höhere Gewalt oder bei der Anbieterin oder den Subunternehmern der Anbieterin eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Die Anbieterin haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären.

(5) Ist die Anbieterin zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung der Anbieterin zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.

(6) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Kursinhalte regelmäßig zu optimieren, zu erweitern oder redaktionell anzupassen. In der Regel wird dies zur Behebung von Fehlern oder zur Aktualisierung der Inhalte erfolgen.

§ 8 Ausfall der Leistung

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchführung der Leistung abzusagen, sofern bei ihr oder einem dritten, von der Anbieterin eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemie, Seuche, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten.

(2) Die Anbieterin ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.

(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

(4) Im Falle einer Absage kann die Anbieterin im eigenen Ermessen dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zustande, kann die Anbieterin dem Teilnehmer im eigenen Ermessen bereits gezahlte Entgelte erstatten.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag der Anbieterin und dem Kunden. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Bei einem vertraglich vereinbarten Abonnement-Programm, verlängert sich der Vertrag zu gleichen Bedingungen und gleicher Laufzeit, es sei denn, die vereinbarte Kündigungsfrist wird eingehalten.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer unberührt.

(4) Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen Kündigungen immer der Schriftform.

§ 10 außer­ordentliche Kündigung und Verzug

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Anbieterin beginnen nicht, bevor der vereinbarte Rechnungsbetrag bei der Anbieterin eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten und Informationen (bspw. Webseitenlinks, Texte etc.) bei der Anbieterin vollständig vorliegen oder andere vereinbarte Mitwirkungshandlungen komplett getätigt worden sind.

(2) Ist der Kunde im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten-Zahlungen gegenüber der Anbieterin in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Anbieterin kann nach eigenem Ermessen die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

(3) Die Anbieterin behält sich vor, falls der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug ist, weitere Leistungen nicht zu erbringen, bis der offene Betrag vollständig bezahlt wurde.

§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Sämtliche Leistungsunterlagen der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte der Anbieterin auf ihrer Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Leistungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche geschützte Kurs-Inhalte geheim zu halten und Dritten nicht zu offenbaren. Dem Teilnehmer ist untersagt, die geschützten Kurs-Inhalte zu anderen Zwecken als der eigenen Unterrichtung zu nutzen. Insbesondere ist dem Informationsempfänger untersagt, die Informationen zu Wettbewerbszwecken oder sonstigen eigenen Zwecken zu verwerten.

(3) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Anbieterin Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Leistung zu machen.

(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass die Anbieterin Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den Kursen, Webinaren oder Seminaren unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 12 Haftung der Anbieterin

(1) Coaching ist die individuelle Erarbeitung von Methoden, Verhaltensweisen und Einstellungen und ist daher immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Teilnehmers abhängig. Einen bestimmten Erfolg des Coachings kann die Anbieterin nicht garantieren.

(2) Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Anbieterin bereiten die unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Teilnehmers nur vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

(3) Die Anbieterin haftet bei online abgehaltenem Coaching nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an ihrem Zugangspunkt. Sie haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere hafte die Anbieterin nicht für die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.

(4) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Räumlichkeiten der Anbieterin. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, der Anbieterin fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

(5) Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite der Anbieterin, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters von Räumlichkeiten und/oder dritter Referenten.

§ 13 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur solange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 14 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Anbieterin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 15 Schluss­bestimmung / Gerichtsstand / Erfüllungsort

(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Anbieterin Gerichtsstand. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Anbieterin Erfüllungsort.

(3) Abweichungen von diesen AGB haben ausschließlich Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Vorrang vor diesen AGB haben im Individualabreden mit dem  Kunden einschließlich. Dazu zählen Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen. Für die Individualabreden einschließlich Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Anbieterin maßgeblich.

(4) Führen schwerwiegende, nicht beeinflussbare Gründe zu einer unvorhersehbaren Änderung der in diesen AGB geregelten Vertragsinhalte (also insbesondere nicht der Hauptleistungen), und überwiegen die Interessen des Verwenders an einer Anpassung der AGB die typisierten Interessen des Vertragspartners, ist der AGB Verwender berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit gesetzlich nicht bereits eine Regelung für den Fall des entsprechenden Anpassungsbedarfes vorgesehen ist.

(5) Die Anbieterin erhält das Recht vom Kunden Werbung mit Testimonials oder der Referenz des Kunden durchzuführen. Die Anbieterin ist auch nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener  Weise mit der Referenz des Kunden zu werben. Die Berechtigung erstreckt sich auf die Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Marken-, Namens- und Kennzeichenrechte. Widerruf der Gestattung der Werbung über Testimonial oder Referenz ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.

(6) Falls eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchführbar oder unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht berührt. Die Anbieterin und der Kunde sind dann verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.